Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.Methode
Die Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, unterrichtet und arbeitet ausschließlich nach den aquapädagogischen Grundsätzen des Bundesverbandes für AquaPädagogik e.V. Riegelsteiner Str. 7 – 91287 Plech.
2.Personal
Die Kurse werden durch qualifiziertes, vom „Bundesverband für AquaPädagogik e.V.“ geschultes und zertifiziertes Personal betreut und durchgeführt.
3.Schwimmbad
Das von der Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, genutzte Schwimmbad entspricht den hygienischen Vorschriften öffentlicher Schwimmbäder und unterliegt somit denselben regelmäßigen hygienischen Kontrollen.
4.Kurszeiten
Die Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, behält sich ausdrücklich vor, einmal vereinbarte Kurszeiten zu ändern, soweit dies für die Durchführung und Organisation der Kurse erforderlich ist.
5.Hausrecht
Der Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, obliegt das alleinige Hausrecht am Kursort. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Anweisungen der Schwimmlehrer sowie der Mitarbeiter im Empfang. In der Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, sind von unbekleideten Personen keine Foto- und Filmaufnahmen gestattet. Zudem sind Foto- und Filmaufnahmen nur gestattet, sofern die Schwimmschule diesen vorher zugestimmt hat. Von der Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, dürfen, während der Kurse selbst erstellte Filmaufnahmen, von der Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, für eigene Referenz- und Werbezwecke in branchenüblichem Umfange genutzt werden.
6.Haftung
Die Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, deren gesetzlicher Vertreter, und die Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Schwimmschülern nur für Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, im Übrigen wird eine etwaige Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Unfälle oder Verletzungen sind unverzüglich bei der Schwimmschule anzuzeigen. Verspätete Anzeigen führen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes.
Die Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, haftet nicht für mitgebrachte Sachen der Schwimmschüler und deren Begleitpersonen. Die Schwimmschüler und die Begleitpersonen haben insofern selbst auf ihre mitgebrachten Sachen zu achten.
7.Kosten für Mahnungen und Rücklastschriftgebühren
Sofern der/die Schwimmschülerin mit den Zahlungen der Vergütungen in Verzug ist, ist die Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, berechtigt, für jede Mahnung einen Betrag in Höhe von fünf Euro zu berechnen.Die Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, berechnet für die Abwicklung einer Rücklastschrift von dem/der Schwimmschüler/in einen Ersatz von zwölf Euro. Darüber hinaus steht es der Schwimmschule Eisenhardt, Inh. Nadine Eisenhardt, frei, weitergehende Schadenersatzansprüche gelten zu machen.
8.Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
9.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern dieser Vertrag Lücken aufweisen sollte.