Liebe Schwimmeltern und Schwimmkinder,

soeben ist die Corona Schutzverordnung gültig ab dem 29. März 2021 veröffentlich worden.
In dieser wird beschrieben, dass Schwimmunterricht für Kinder grundsätzlich wieder möglich ist.
Jedoch umfasst eine solche Verordnung immer das gesamte Bild, der jeweilige Einzelfall muss daraus abgeleitet werden.
Wir haben sofort Kontakt mit den dementsprechenden Ämtern aufgenommen um zu definieren, ob wir wieder auf machen dürfen und zu welchen Bedingungen.
Dieser Prozess wird Zeit in Anspruch nehmen. Sollten wir die Kriterien erfüllen und öffnen dürfen, müssen intern einige organisatorischen Punkte abgearbeitet sein, um Euch den gewohnten Standart bieten zu können, vor allem aber, um uns und Euch auf eventuelle ’neue Spielregeln‘ vorzubereiten.
Eine Wiederaufnahme des Betriebes direkt am kommenden Montag, den 29. März 2021, ist auch aufgrund fehlender Rückmeldungen der Ämter nicht möglich.
Weitere Schritte kommunizieren wir über die gewohnte Weise ( Email / Homepage/ Instagram / Facebook ).
Wir bitten Euch Rückfragen nur per mail an uns zu schicken.

Eure Schwimmschule Eisenhardt